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S A T Z U
N G :
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Hilfe für Plunge
/ Litauen.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Sitz des Vereins ist Menden.
§ 2 Zweck
Der Verein sieht seine Aufgaben in der Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz und
der Völkerverständigung. Er ist tätig im gesundheitlichen
und erzieherischen Bereich, insbesondere leistet
er Hilfe zu Selbsthilfe. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch:
1. Unterstützung von Schulen und Kindergärten
für Behinderte und Nichtbehinderte,
2. Unterstützung der Krankenhäuser und der Polikliniken,
3. Unterstützung von Einrichtungen der Altenhilfe,
4. Durchführung von Schüler- und Lehreraustausch,
5. Förderung des Austausches von Personen im
medizinischen und verwaltungs technischen Bereich,
6. Durchführung von Transporten mit Hilfsgütern
für soziale Einrichtungen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos
tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Er darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember
1998.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche
Person und jede juristische Person des privaten
oder öffentlichen Rechts werden.
2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet
der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet:
3.1 mit dem Tod des Mitglieds
3.2 durch schriftl. Austrittserklärung, gerichtet
an ein Vorstandsmitglied
3.3 durch Ausschluss aus dem Verein.
4. Ein Mitglied, das in erheblichen Maß gegen
die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch
Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen
werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene
Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Der Beirat
3. Die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem
1. Vorsitzenden, aus dem 2. Vorsitzenden und
dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich
und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgliedern
vertreten.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung
auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt
solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet
ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode
aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für
den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
§ 8 Der Beirat
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer
von 2 Jahren einen Beirat. Er hat die Aufgabe,
die Arbeit des Vorstands zu unterstützen. Er
besteht aus zwei Mitgliedern. Er hat in den
Vorstandssitzungen Stimmrecht.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom
1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist
von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels
Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand
festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere
folgende Aufgaben:
2.1 Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
des Vorstands und dessen Entlastung,
2.2 Wahl des Vorstands und des Beirats,
2.3 Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.
3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung
einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert
oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die
Einberufung schriftlich und unter Angaben des
Zwecks und der Gründe fordern.
4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter
und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
§ 11 Auflösung
des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder
bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt
das Vermögen des Vereins an die Stadt Menden,
die es unmittelbar und ausschließlich zu sozialen
Zwecken zu verwenden hat.
Menden, den 9. Juli 1998
Der Verein "Hilfe für Plunge / Litauen
e.V." wurde am 9.7.98 unter der Nr. 576
ins Vereinsregister der Stadt Menden eingetragen.
Die Gemeinnützigkeit wurde später
vom Finanzamt Iserlohn anerkannt.
Der ehemalige Verein "Hilfe für Plunge"
wurde am 17.06.08 - nach der Namensänderung
in
"Partnerschaftsverein Menden-Plunge
gemeinnütziger eingetragener Verein"
als weiterführender Verein unter der Nr.
576 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Menden
eingetragen.
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D I S C
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