Der aktuelle Vorstand:
1. Vorsitzender Klaus Hoßbach
Werringser Str. 77, 58706 Menden
Tel. 02373-5673
e-Mail: fam.hossbach@cityweb.de
2. Vorsitzender Peter Amsler
Breukerskamp 33, 58710 Menden
Tel. / Fax 02373-85732
e-Mail: amslerup@web.de
3. Vors. / Kassiererin Martina Craig
Haselburger Damm 46
59387 Ascheberg
e-Mail: Tinog40@aol.com
Beiratsmitglied Heinz Hartmann
Carl-Schmöle-Str. 59, 58706 Menden
Tel. 02371-390227
e-Mail: heinzhartmann@t-online.de
Beiratsmitglied Brigitta Erdem
Stiftstraße 40, 58706 Menden
Tel. 02373-390077
Email: berdem@t-online.de
Beiratsmitglied Johannes Ahlmann
Haselburger Damm 46
59387 Ascheberg
Beiratsmitglied Marie-Theres Bauer, Hüingser Ring 28
58710 Menden
Dieser Vorstand wurde in der Jahreshauptversammlung am 14.10.2022 gewählt.
Da es keine festgesetzten Beiträge gibt, ist der Verein vollständig auf Spenden angewiesen.
Aufgrund der Gemeinnützigkeit können dafür auch steuerlich absetztbare Spendenquittungen ausgestellt werden.
Partnerschaftsverein Menden-Plunge e.V.
IBAN: DE10 4455 1210 1800 0756 97
BIC: WELADE01HEM
Um helfen zu können, bitten wir weiterhin auch um Ihre Spende – um Ihre „Hilfe für Plunge“.
Vielen Dank.
S A T Z U N G :
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Hilfe für Plunge / Litauen.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Sitz des Vereins ist Menden.
§ 2 Zweck
Der Verein sieht seine Aufgaben in der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und der Völkerverständigung. Er ist tätig im gesundheitlichen und erzieherischen Bereich, insbesondere leistet er Hilfe zu Selbsthilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
1. Unterstützung von Schulen und Kindergärten für Behinderte und Nichtbehinderte,
2. Unterstützung der Krankenhäuser und der Polikliniken,
3. Unterstützung von Einrichtungen der Altenhilfe,
4. Durchführung von Schüler- und Lehreraustausch,
5. Förderung des Austausches von Personen im medizinischen und verwaltungs technischen Bereich,
6. Durchführung von Transporten mit Hilfsgütern für soziale Einrichtungen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 1998.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet:
3.1 mit dem Tod des Mitglieds
3.2 durch schriftl. Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied
3.3 durch Ausschluss aus dem Verein.
4. Ein Mitglied, das in erheblichen Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Der Beirat
3. Die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, aus dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
§ 8 Der Beirat
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren einen Beirat. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands zu unterstützen. Er besteht aus zwei Mitgliedern. Er hat in den Vorstandssitzungen Stimmrecht.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
2.1 Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung,
2.2 Wahl des Vorstands und des Beirats,
2.3 Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.
3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angaben des Zwecks und der Gründe fordern.
4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Menden, die es unmittelbar und ausschließlich zu sozialen Zwecken zu verwenden hat.
Menden, den 9. Juli 1998
Der Verein „Hilfe für Plunge / Litauen e.V.“ wurde am 9.7.98 unter der Nr. 576 ins Vereinsregister der Stadt Menden eingetragen.
Die Gemeinnützigkeit wurde später vom Finanzamt Iserlohn anerkannt.
Der ehemalige Verein „Hilfe für Plunge“ wurde am 17.06.08 – nach der Namensänderung in
„Partnerschaftsverein Menden-Plunge gemeinnütziger eingetragener Verein“
als weiterführender Verein unter der Nr. 576 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Menden eingetragen.